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Autoversicherung

Die Autoversicherung besteht aus zwei wesentlichen Bausteinen. Der Kfz-Haftpflicht und der Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen zufügen. Dies schließt Personen- und Sachenschäden ein. Beispiele sind die leicht fahrlässige Beschädigung eines anderen Autos oder Gartenzauns. Die Kaskoversicherung trägt Schäden, die an Ihrem eigenen versicherten Fahrzeug entstehen. 


Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden. Schäden werden im Rahmen der Deckungssummen reguliert. Inbegriffen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wir beraten Sie gerne.


Merkmale der Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Unterschieden wird zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Kaskoversicherung ist gesetzlich in Deutschland nicht verpflichtend. Aufgrund der hohen Schäden und Reparaturkosten, die am eigenen Fahrzeug entstehen können, ist sie häufig sinnvoll. 

Die Teilkasko steht für folgende Schadensfälle ein: 

  • Brand
  • Diebstahl
  • Elementargewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch 
  • Kurzschluss 
  • Tierbissschäden

Die Vollkasko übernimmt alle Schadensfälle der Teilkasko und zusätzlich Schäden durch Unfälle, auch wenn diese selbst verschuldet wurden. Zusätzlich werden Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen von fremden Personen abgedeckt. Ein beim Ausparken übersehener Pfeiler wäre ein klarer Schadensfall für die Vollkasko. Gerne beraten wir Sie, um den optimalen Tarif mit den für Sie wichtigen Bausteinen zu finden.


GAP-Deckung bei der KFZ-Versicherung

Der GAP-Schutz (englisch für „Lücke“) ist eine Zusatzkomponente der Vollkasko, die beim Fahrzeug Leasing oder der Fahrzeugfinanzierung für spezielle Schäden eintritt. Mit der GAP-Deckung ist die „Lücke“ abgedeckt, die bspw. bei einem Totalschaden oder Diebstahl zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und dem Kreditrestbetrag bzw. der Summe der noch ausstehenden Leasingzahlungen auftreten kann. Für die Zahlung der Versicherung ist der geschätzte Fahrzeugwert am Tag des Schadeneintritts ausschlaggebend. Ist die Summe aller noch offener Leasingraten bzw. der Kreditrestbetrag höher, sind Sie verpflichtet, die Differenz selbst zu zahlen. Der GAP-Schutz deckt das auftretende Risiko einer entstehenden Differenz für Sie ab.  


Exotische Autos und Supercars 

Exotische Autos benötigen einen besonderen Versicherungsschutz. Wir finden einen passenden Tarif für Sie, der einen umfassenden Schutz bietet.

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