Damit niemand zu Schaden kommt, sind Sie bei einem Bauvorhaben verpflichtet, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Wird ein Dritter in Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben geschädigt, wird er sich zur Begleichung seiner Ansprüche zunächst an Sie als Bauherren wenden. Egal, ob Sie einen Ihrer Bauunternehmer verantwortlich machen können – zunächst müssen Sie den Schaden wiedergutmachen.Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.